Das Wochenbett umfasst die Zeit ab der Geburt bis zu 12 Wochen danach. Während dieser Zeit und bis zum Ende der Stillzeit haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung. Die Betreuungskosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Wir stehen Ihnen in den ersten Wochen nach der Geburt, während der großen körperlichen und seelischen Veränderungen, zur Seite. Wir sprechen mit Ihnen über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit dem Kind. Neben der Klärung medizinischer Fragen geht es in den ersten Lebenstagen vor allem darum, dass Mutter und Kind eine gute Beziehung zueinander aufbauen (Bonding). Der psychosoziale Aspekt spielt eine wesentliche Rolle. Wir beobachten außerdem die Rückbildungs- und Abheilungsvorgänge, unterstützen das Stillen und geben Hilfestellung bei Schwierigkeiten.
Beim Neugeborenen interessiert uns sein Verhalten und die körperlichen Vorgänge, die Abheilung des Nabels und insbesondere auch die Entwicklung einer evtl. Neugeborenengelbsucht. Wir informieren Sie über die Screeninguntersuchung nach dem Gendiagnostikgesetz und nehmen evtl. Blut aus der Ferse des Neugeborenen am 3. Lebenstag zur Feststellung einer evtl. Stoffwechselstörung ab. Wir leiten Sie in praktischer Babypflege an, erklären die Prophylaxen und Vorsorgeuntersuchungen, informieren bei Bedarf über die Flaschenernährung und beraten über die Verhütung nach der Geburt.
Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch bei Ihnen zu Hause durch Ihre Hebamme. Bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist, können Sie uns darüber hinaus 16-mal um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können Sie anschließend noch achtmal Kontakt zu uns aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.