Kursanmeldung

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Ich melde mich verbindlich zum folgenden Kurs an:

Geburtsvorbereitung ab dem 2.KdTermine ab 30.04.2025

gesetzlich privat
AGB und Teilnahmebedingungen


Vereinbarung zur Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs für gesetzlich Versicherte:
Zwischen der Hebamme Anne Schwick(im folgenden Hebamme genannt) und der (online) angemeldeten Kursteilnehmerin (im folgenden Kursteilnehmerin genannt) wird folgendes vereinbart:

Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Unterrichtsstunden à 120 Minuten. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und von den Hebammen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bitte füllen Sie deshalb das Onlineformular komplett aus (mit Versichertendaten).
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Kursteilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich.
Die Gebühren richten sich in diesem Fall nach der Vergütungsvereinbarung der Hebammen § 134 a SGB V für Bayern (ca. 8,00 € pro Zeitstunde, Abweichung möglich).
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Hebammen behalten sich organisatorische Veränderungen vor.


Vereinbarung zur Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs für privat Versicherte:
Zwischen der Hebamme Anne Schwick(im folgenden Hebamme genannt) und der (online) angemeldeten Kursteilnehmerin (im folgenden Kursteilnehmerin genannt) wird folgendes vereinbart:

Die Kursteilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst.
Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Unterrichtsstunden à 120 Minuten (max. 14 Stunden bzw. 840 Minuten werden von der privaten Krankenversicherung/der Beihilfe erstattet).
Private Rechnungen der Hebammen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Hebammen behalten sich organisatorische Veränderungen vor.

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.

Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.